Mitarbeiter in Saudi-Arabien
Anlagenbau in Saudi-Arabien
Staudamm- & Kraftwerksbau in Nepal
Tunnelbau/-sanierung in Indien

Dr.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Laurenz Görres

Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Auslandsbau

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Übersicht zu Schutzmaßnahmen im Auslandsbau

 

Sollte die Baustelle bzw. das Projekt in einem Krisenland oder Krisengebiet liegen, sind Schutzmaßnahmen für die Baustelle zu ergreifen, um:

  1. das Personal (Expatriates, TCN, Locals),
  2. das Bauobjekt,
  3. die Baustelleninfrastruktur (Baustelleneinrichtung, Camp, Baustrassen usw.),
  4. sonstige Investments (spezielle Geräte, Maschinen und Anlagen),
  5. das Projekt und
  6. das Unternehmen

gegen Bedrohungen von außen und Schäden jeglicher Art zu schützen.

 

Gegen die Bedrohungen können:

  • persönliche Schutzmaßnahmen,
  • bauliche Schutzmaßnahmen und
  • organisatorische Schutzmaßnahmen

eingesetzt werden, um das Gefahrenpotential zu minimieren.

 

Je nach Bedrohungsstufe können dabei aufeinander aufbauend:

  • allgemeine Maßnahmen,
  • erweiterte Maßnahmen und
  • spezielle Maßnahmen

zum Einsatz und Tragen kommen.

 

Darstellung Bedrohungspyramide

Quelle: eigene Darstellung

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Terroristische Attacken: Ziele und Vorgehen

 

Nach einer Studie der FEMA (Federal Emergency Management Agency) aus dem Jahre 2002/03 sind das Ziel terroristischer Attacken zu mehr als 50% Einrichtungen der Privatwirtschaft. Zum Einsatz kommen dabei zu ca. 70% Bomben. Diese sind dabei sehr häufig als Sprengsätze in Strassenfahrzeugen untergebracht (sogenannte Vehicle Born Improvised Explosive Devices - VBIED).   

 Darstellung terroristische Attacken im Jahr 2002

Quelle: FEMA 426, Reference Manual to Mitigate Potential Terrorist Attacks Against Buildings, 2003;
siehe auch Labor Spiez (D. Schuler), Handbuch zum Schutz gegen Terrorangriffe mit Fahrzeugbombem, 2007

 

Für den Einsatz von Autobomben (VBIED) sprechen die folgenden Gründe (siehe Labor Spiez, Handbuch zum Schutz gegen Terrorangriffe mit Fahrzeugbomben):

  • Sprengsätze in Fahrzeugen haben eine hohe Mobilität und können flexibel eingesetzt werden.
  • Sprengsätze können gut versteckt werden.
  • Es können relativ große Sprengsätze zum Einsatz kommen.
  • Bei bemannten Anschlägen (also mit einem Selbstmörder) können die Sprengsätze nahe ans Ziel gebracht werden.

 

Autobomben stellen nach dieser Statistik eine sehr große Gefahr bei einem Auslandsengagement dar. Das reale Gefährdungsbild hängt dabei von der Fahrzeuggröße und der Größe der eingesetzten Sprengladung ab. Die Sprengladung besteht üblicherweise aus ANFO (Ammonium Nitrat Fuel Oil), dessen Handhabung und Herstellung relativ einfach ist und deswegen häufig zur Verwendung kommt. ANFO weist aber eine geringere Energiefreisetzung als TNT auf, weshalb die ANFO-Sprengladung zur Bewertung der Sprengwirkung umgerechnet werden muss auf ein TNT-Äquivalent. Mit welcher Bombengröße (kg ANFO bzw. kg TNT-Äquivalent) bei welcher Fahrzeugklasse gerechnet werden muss, zeigt die folgende Darstellung. 

 Darstellung terroristische Attacken mit Autobomben

Quelle: Labor Spiez (D. Schuler), Handbuch zum Schutz gegen Terrorangriffe mit Fahrzeugbombem, 2007
Anmerkung: 1,0 kg Durchschnittliches ANFO = 0,7 kg TNT bzw. 1,0 kg TNT = 1,4 kg ANFO

 

Die gefährdende Wirkung einer Autobombe auf den Menschen zeigt die folgende Darstellung. Neben dem Druckstoss sind Splitter und Trümmer die größte Gefahr für den Menschen. Thermische Einwirkungen können dagegen vernachlässigt werden.   

Darstellung der Terrorattackenwirkung auf den Menschen

Quelle: Labor Spiez (D. Schuler), Handbuch zum Schutz gegen Terrorangriffe mit Fahrzeugbombem, 2007

 

Um sich gegen Autobomben zu schützen, ist Distanz ein wirkungsvolles Mittel. Welche Distanzen bei welcher Sprengwirkung einzuhalten sind, können überschlägig der folgenden Darstellungen entnommen werden.

Wirkung Druckwellen auf Mensch Wirkung Splitter / Trümmer auf Mensch

Darstellung der Druckwirkung einer Autobombe auf den Menschen

Darstellung der Splitterwirkung einer Autobombe auf den Menschen

Labor Spiez (D. Schuler), Handbuch zum Schutz gegen Terrorangriffe mit Fahrzeugbombem, 2007

 

Wichtig: Die Angaben an dieser Stelle sollen zu diesem Thema nur sensibilisieren. Sie dienen nicht dazu, eigene Bemessungen aufzustellen.

Im konkreten Fall wenden Sie sich bitte an einen Experten und lassen sich beraten! Neben der Gefahr durch (Auto-)Bomben können noch viele andere Gefahren relevant sein!

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Persönlichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen

 

Die persönlichen Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen können differenziert werden nach den länder- und projektspezifischen Reise-Vorbereitungen und der persönlichen Sicherheitsausstattung.

Die persönliche Sicherheitsausstattung weist je nach Gefährdungslage drei mögliche Sicherheitsstufen auf:

  1. Allgemeine Maßnahmen (keine bis geringe Bedrohungszenarien)
    • Wichtige Kontaktdaten (Telefonnummern des Projektmanagers, der Baustelle und/oder dem Verbindungsbüro, des Reisebüros ...)
    • Mobiltelefon, welches Netzempfang im Gastland hat und unbeschränkt für internationale Telefonate zugelassen ist.
    • Adäquater Bargeldbestand in Fremd- und Lokalwährung.
    • Kreditkarten mit ausreichendem Kreditrahmen.
    • Medical Kit (medizinische Mindestversorgung) gegen übliche Verletzungen, Krankheiten und gegen sonstige akute Gesundheitsgefahren (auf das Projektland abgestimmt).
    • Nützlich sind handliche GPS-Geräte mit lokalem Kartenmaterial.
    • Pfefferspray o. ä. hilft weniger gegen Kleinkriminalität, aber viel mehr gegen wilde, aggressive Hunde und andere Tiere (z. B. Affen), die eventuell aufdringlich werden oder beißen können (Infektionsgefahr → z. B. Tollwutgefahr!).

  2. Erweiterte Maßnahmen (erhöhte Bedrohungsszenarien)
    • Notfallkarten mit internationalen 24/7-Nummern und sonstigen wichtigen Telefonnummern und Kontaktdaten (Botschafts-/Konsularkontakt, Vertrauens-/Botschaftsärzte usw.)
    • kleine, handliche und lichtstarke Taschenlampe, die man jederzeit bei sich tragen kann.
    • Satelliten-Telefon (für Projekte in Gebieten ohne Mobilfunk- und zuverlässigem internationalem Festnetz)
    • Persönlicher Notfallplan

  3. Spezielle Maßnahmen (für Hochrisikogebiete mit hoher Gefahr für Leib und Leben)
    • Für den Transport vom Flughafen zur Baustelle und sonstige notwendige Reisen im Gastland kann unter Umständen die Ausstattung mit einer schusssicheren Weste erforderlich sein. Diese Westen können unauffällig unter einem Hemd, Anzug oder Jacke getragen werden. Sie halten den Beschuss durch Handfeuerwaffen und evtl. den Angriff mit Messern ab.
    • Personentransport in gepanzertem Wagen (durch Sicherheitsunternehmen)
    • Personentransport in gesichertem Konvoi (durch Sicherheitsunternehmen)
    • Evakuierungsplan

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Baulichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen

 

Baulichen Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen sind erweiterte oder spezielle Maßnahmen beim Vorhandensein von erhöhten oder hohen Bedrohungsszenarien von Außen (also Anschläge, Attentate, politische Unruhen, Terrorismus, Krieg). Sie erschweren darüber hinaus auch mögliche Bedrohungen von Innen wie Diebstähle, Sabotage und Spionage. Eine klare Unterscheidung wann welche Maßnahmen notwendig werden, kann nicht eindeutigen Bedrohungsszenarien zugeordnet werden. Vielmehr hängt es vom Projekt und der Umgebung ab, welche Maßnahmen erforderlich werden. Erst eine spezifische Analyse liefert den genauen Bedarf an notwendigen Schutzmaßnahmen. Die folgenden aufgelisteten Baumaßnahmen sind einige Möglichkeiten, um die Sicherheit auf der Baustelle gegen Bedrohungen von Außen zu erhöhen. Sie dienen an dieser Stelle nur als Denkanstoß, um diese z. B. in der Angebotsphase zu diskutieren und um sie kostenmäßig erfassen zu können.

Wirkungsweise diverser Bedrohungen von Außen:

Darstellung Beschuss

Quelle: eigene Darstellung


Steil- und Direktfeuer gehören eher zu den seltenen Bedrohungsszenarien einer Baustelle. Eine konkrete Bedrohungen in Krisenländern stellen aber Anschläge mit improvisierten Sprengsätzen (Improvised Explosive Device - IED) z. B. durch Autobomben dar. 

 

Schutz des Projektgeländes

Um die dargestellten Bedrohungen außerhalb des Projektgeländes (→ Baustelle und weiteres Baugelände, Camp) zu halten, ist dieses durch eine Einzäunung und einen Perimeter zu sichern. Die Einzäunung dient als Barriere und soll einen direkten Zugang zum Projektgelände verhindern. Der Perimeter soll einen Sicherheitsabstand schaffen zwischen Umgebung und Projektgelände. Er stellt eine Sicherheits- und Schutzzone dar.

Anbei finden sich eine Auflistung einfacher baulicher Sicherungsmaßnahmen für das Projektgelände:

  • Einfache Einzäunung mit/ohne Kontrollweg

    Zäune sollten gegen Überklettern mit Stacheldraht gesichert und mind. 50 cm im Boden eingegraben werden, um ein Unterkriechen zu vermeiden. Die einfache Einzäunung alleine bietet aber noch keinen effektiven Schutz gegen unbefugtes Eindringen auf das Projektgelände.

  • Doppelzaunanlage mit Kontrollweg

    Doppelzaunanlagen bieten einen guten Eindringschutz und sind schwierig zu überwinden, insbesondere dann, wenn sie mit weiteren Baumaßnahmen wie z. B. einem KFZ-Sperrgraben kombiniert werden.

  • Sichtschutz

    Der Sichtschutz kann z. B. am äußeren Zaun angebracht werden. Er verhindert das Ausspionieren des Projektgeländes und erschwert gezieltes Direktfeuer. Es ist dabei zu beachten, dass der Sichtschutz zu einer höheren Windlast auf den Zaun führt.

  • KFZ-Sperrgraben 

    Der KFZ-Sperrgraben sollte vor einem Zaun ausgehoben werden. Er verhindert, dass mittels eines KFZ die Zäune bzw. Sperranlagen durchbrochen werden. Die Mindesttiefe des Grabens sollte 70 - 80 cm und die Breite mind. 2- 3 m betragen. Er sollte zum Projektgelände hin steil abfallen (Winkel ~ 2:1). Auf felsigem Boden, der nicht ausgehoben werden kann, können statt eines Grabens Poller oder Blöcker errichtet werden.

  • Poller oder Blöcke als Hindernisse

    Poller oder Blöcke sind mind. 1 m tief im Boden verankerte Stahlbeton-Konstruktionen, die von einem KFZ nicht überwunden werden können. Sie sollten ca. 50 cm aus dem Boden ragen.

  • Mauern aus z. B. Gabionen / Schüttgutkörbe

    Anstelle von Zäunen können auch Mauern (oder Sperren) aus Gabionen errichtet werden. Gabionen werden aus Maschendrahtzaun, Stahlgittermatten oder ähnlichem Material erstellt, welches zu einem festem Korb geformt wird. Der Korb wird mit Sand, Kies, Schotter oder grobem  Steingut aufgefüllt. Die Aneinanderreihung mehrerer Körbe ergibt eine solide Wand, die beliebig geformt und der Umgebung angepasst werden kann. Gabionen werden auch als "Schüttgutkörbe" bezeichnet.

  • Erdwälle mit/oder ohne Zaun und/oder Sichtschutz

    Erdwälle können ein Eindringen mit einem KFZ ebenfalls verhindern. Dazu müssen sie mindestens 1 m hoch ausgeführt werden und eine steile Böschung aufweisen (Winkel ~1:1). In Verbindung mit einem auf dem Erdwall aufgesetzten Zaun mit Sichtschutz bieten sie eine gute Möglichkeit, das Baugelände nach außen hin uneinsehbar zu machen und abzugrenzen.

  • Beleuchtung mit/ohne Ãœberwachungstechnik

    Die Zaunanlage bzw. die gesamte Sicherheits- und Schutzzone (Perimeter) sollte mit einer Lichtanlage ausgestattet sein. In Krisengebieten mit erhöhten Bedrohungsszenarien sollte zudem entsprechende Überwachungstechnik (Kameraanlagen, Bewegungsmelder etc.) eingesetzt werden. Dazu sind entlang der Zaunanlage feste Kabelkanäle für die Stromversorgung und die Datenleitungen vorzusehen. Außerdem sollte die Beleuchtung- und Überwachungsanlage an eine Notstromversorgung angeschlossen sein.

  • Wachhäuser und Wachtürme

  • Kontrollstellen und Schleusen

Wichtig:
Die Zaunanlage hat auch eine Abschreckfunktion. Je massiver die Absicherung des Projektgeländes bzw. des Perimeters erscheint, desto unwahrscheinlicher ist es, das Dritte überhaupt planen bzw. versuchen, auf das Gelände einzudringen, da der Aufwand und das Risiko, beim Eindringen gestellt zu werden, für die Angreifer zu groß erscheint. 

 

Mögliche Sicherungmaßnahmen für Gebäude und Wohnanlagen (→ Büro, Camp ...):

Generell sollte zu diesem Thema Expertenrat eingeholt werden. Die im folgenden genannten Maßnahmen sollen nur ganz grob die Möglichkeiten auflisten, was als Sicherungsmaßnahmen durchführbar ist.

  • Verstärkte Dachkonstruktion

    Eine verstärkte Dachkonstruktion ist erforderlich, wenn Beschuss als Bedrohungsszenario in Frage kommt. Das Dach ist in diesem Fall mit einer Zerschellschicht (löst Explosion des Beschussmittels aus) und Dämpfungsschicht (fängt Detonationswirkung des Beschussmittels ab) auszuführen.

  • Verstärkung der Gebäude-Austeifungen

    Die Gebäude sind generell mit zusätzlichen Versteifungen zu errichten, damit unter Detonationswirkung (Druckstosswirkung) die Gebäude nicht in sich zusammenfallen.

  • Verstärkte Türen und splitterfestes Glas

    Durch Detonationen können Türen und Glasfenster zerspringen und durch die Splitterwirkung zu einer erheblichen Gefährdung für Personen werden. Das Zersplittern der Fenster kann durch gehärtetes Glas oder mit aufgeklebten Folien vermieden werden. Auch die Minimierung der Glasflächen im Gebäude führt zu einer Erhöhung der Sicherheit.

  • Vorsehen von Schutzräumen (in Gebäuden)

 

Weitere bauliche Schutz- und Vorsichtmaßnahmen

Diese beziehen sich auf bestimmte Flächeneinteilungen und Gebäudeanordnungen. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass gegen Sprengwirkungen die räumliche Distanz die besten Sicherheitsmaßnahme ist. An dieser Stelle ist es aber ratsam, Expertenrat (siehe oben) hinzuzuziehen. Bei der Flächen- bzw. BE-Planung sollte in einem Land mit hoher Bedrohungspotential  - falls möglich - die folgende Flächenanordnung berücksichtigt werden:

Darstellung Zonen Baustelle

Quelle: eigene Darstellung

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Organisatorische Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen

 

Die möglichen organisatorischen Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen sollten differenziert werden nach den Einsatzphasen, die da wären:

  • Vor-Einsatz-Phase (Phase vor Einreise ins bzw. Einsatz im Projektland)

  • Einsatz-Phase (Phase der Anwesenheit vor Ort bzw. des Einsatzes im Projektland)

und nach dem möglichen Bedrohungsgrad im Projekt-/Gastland.

 

Organisatorische Schutz-Maßnahmen in der Vor-Einsatz-Phase:

Für jeden Auslandseinsatz notwendig:

  • Checkliste "Reise-Vorbereitungen"

    Jeder Mitarbeiter sollte eine Checkliste ausgehändigt bekommen, auf der die wichtigsten Dinge zur Reisevorbereitung aufgelistet sind, die der Mitarbeiter abzuarbeiten hat. Aus der Checkliste geht hervor, was der Mitarbeiter:

    • im Unternehmen,
    • für das neue Projekt,
    • für zurückliegende Projekte (Projektübergaben etc.) und
    • im Privaten

    vor der Ausreise zu regeln hat.

  • Mitarbeiterdaten erheben

    Jeder Mitarbeiter, der ins Ausland entsandt werden soll, sollte ein Datenblatt ausfüllen, aus dem die wichtigsten personenbezogenen Daten hervorgehen (Datenschutz jedoch beachten!), wie z. B.:

    • Daten und Kontakte zur Familie, zu Angehörigen und Freunden (zu Personen, die evtl. Vollmachten haben, im Namen des Mitarbeiters handeln zu dürfen).
    • Daten für medizinische Notfälle (Gesundheitszustand, Impfzustand, Blutgruppe, Allergien, regelmäßige Medikamenteneinnahme, Kontaktdaten der wichtigsten Ärzte usw.).
    • Daten zu den wichtigsten Versicherungen (Krankenversicherung, Unfallversicherung, private Reise-Rückholversicherung (z. B. ADAC) usw.).
    • Angaben wer im Notfall (Krankheitsfall, Entführungsfall usw.) zu benachrichtigen ist oder wie im Notfall im persönlichen Umfeld des Mitarbeiters in Deutschland zu verfahren ist.

    Dem Datenblatt beizufügen sind evtl. Kopien der wichtigsten Dokumente (Reisepass, Personalausweis, Visa, Kreditkarten, Daten Mobiltelefon/Mobiltelefon-Anbieter usw. Da dies sehr persönliche aber wichtige Daten im Notfall sind, sollten diese Daten evtl. in einem versiegelten Umschlag im Unternehmen aufbewahrt werden, auf die das Unternehmen nur in einem Notfall zugreifen darf. So kann der Datenschutz berücksichtigt werden.

  • Einsatzdatenblattes aushändigen

    Das Einsatzdatenblatt sollte den Mitarbeiter über wichtige Dinge, "Todos", "Not-Todos"  und Verantwortungsbereiche informieren.

    • Wichtige Landesinformationen (Einreise-Bestimmungen, Zoll-Bestimmungen, besondere Verkehrsregeln usw.)
    • Wichtige Projektinformationen (Lage, Ort, wichtige örtliche Umstände und Begebenheiten, Nennung der Projektbeteiligten (AG, Consultant, NU's) usw.)
    • Todos (Was darf der Mitarbeiter im Gastland und auf dem Projekt machen.)
    • Not-Todos (Was darf der Mitarbeiter auf KEINEN Fall im Gastland und auf dem Projekt machen. Beispiele: Alkoholverbot, Teilnahme im Strassenverkehr, Verlassen des Projektgeländes usw.)
    • Darstellung des privater Verantwortungsbereiches (Wofür ist der Mitarbeiter selber verantwortlich?)
    • Darstellung und Abgrenzung des Verantwortungsbereiches des Unternehmens (Wofür übernimmt das Unternehmen die Veranwortung bzw. wofür steht das Unternehmen ein?)

  • Abschluss notwendiger Versicherungen

    Für jeden Mitarbeiter, der international arbeitet, sollte das Unternehmen eine Auslandskrankenversicherung und eine Flugrettungsversicherung abschließen bzw. zur Verfügung stellen. Jeder Mitarbeiter sollte sich vor der Ausreise diese Versicherungen bestätigen lassen und sich die Versicherungendaten (Kontaktnummer, Versicherungskarte, Versicherungsdauer, Versicherungsbedingungen o. ä.) geben lassen.

 

Für Auslandseinsätze mit erhöhten oder hohen Bedrohungsszenarien:

  • Verhaltensregeln für Notfälle

    Der Mitarbeiter bekommt Verhaltensregeln mitgeteilt bzw. ausgehändigt (Datenblatt, Notfallkarten, Taschenkarten), wie er sich präventiv zu verhalten hat, um Bedrohungen zu minimieren und wie er sich im eingetretenen Notfall zu verhalten hat. Taschen- bzw. Notfallkarten können z. B. Hilfestellungen geben, wie die Notfall-/Rettungskette aussieht und können stets am Körper getragen werden.

  • Erste-Hilfe-Kurs

    Der Mitarbeiter sollte einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren, um in Notfällen sich oder anderen helfen zu können (in Entwicklungs- und Schwellenländern ist die notfallmedizinische Vesorgung häufig nicht gegeben bzw. dauert länger bis sie eintrifft).

  • Sprachen-Schnellkurs (evtl.)

    Es kann ratsam sein, den Mitarbeitern einen Sprachen-Schnellkurs der Landessprache zukommen zu lassen. Derjenige, der einen Grundwortschatz in der Landessprache sprechen kann, kann in Notsituationen besser reagieren bzw. Gefahren evtl. vermeiden.

  • Anti-Terror-Trainingkurs (evtl.)

    Mitarbeiter, die im besonderen Maße den Bedrohungen ausgesetzt sind (Management-Ebene bzw. Mitarbeiter die im Projektland viel unterwegs sein müssen), sollten einen Anti-Terror-Trainingskurs belegen. Diese Kurse schulen die Mitarbeiter darin, Bedrohungen zu erkennen und Gefahren zu vermeiden. Außerdem werden in einem solchen Trainingskurs mögliche Bedrohungsszenarien durchgespielt und das richtige Verhalten geübt. Solche Kurse werden von diversen privaten Sicherheitsfirmen und der Bundeswehr (→ Training von Zivilpersonen für ihren Einsatz in Krisengebieten im Ausbildungszentrum Hammelburg) angeboten.

  • Evakuierungspläne (evtl.)

    Bei Projekten mit sehr hohen Bedrohungsszenarien (nah am Kriegsfall) sollten bereits ausgearbeitete Evakuierungspläne für die Mitarbeiter vorliegen. Der Mitarbeiter sollte vor Ausreise über diese Pläne unterrichtet werden.

  • Beauftragung eines privaten Sicherheitsunternehmens für den Personen- und/oder Objektschutz (evtl.)

    Der Personen- und Objektschutz kann teilweise oder ganz in die Hände eines (seriösen, international tätigen) Sicherheitsunternehmens gelegt werden. Die Kosten die hierbei entstehen, sind jedoch erheblich. Der erforderliche Umfang und die Einsatzgrenzen des Sicherheitsunternehmens sind im Vorfeld der Projekttätigkeit und gestaffelt nach verschiedenen Bedrohungsszenarien und Einsatzzeiten vertraglich festzulegen.
    Mit dem Auftraggeber ist diesbezüglich zu klären:

    • ob und in welchem Umfang ein privates Sicherheitsunternehmen vor Ort tätig werden darf,
    • welche Aufgaben lokale Behörden (Polizei, Militär) zuverlässig übernehmen (können),
    • wo die Schnittstellen zwischen Behörden und privatem Sicherheitsunternehmen liegen und
    • wer die Kosten hierfür trägt.
  • Abschluss zusätzlicher Versicherungen für besonders gefährdete Mitarbeiter (evtl.)

    Für besonders gefährdete Mitarbeiter (Projektmanager usw.), die durch notwendige Reisetätigkeiten oder unvermeidbare öffentliche Auftritte im Gastland erhöhten Gefahren ausgesetzt sind, können spezielle Versicherungen abgeschlossen werden, die die Bedrohungen Erpressung, Entführung und Freiheitsberaubung absichern. Diese Versicherungen decken neben den dabei entstehenden Kosten auch bestimmte Service- und Beratungsleistungen für den Krisenfall ab.

 

Ein Unternehmen, dass im Ausland in einer Krisenregion ein Projekt abwickeln möchte, sollte die folgenden Aussage beherzigen (nach Ben Franklin):

"By failing to prepare, you are preparing to fail."

Insofern ist die Vor-Einsatz-Phase eine sehr wichtige Phase, in der die Weichen gestellt werden, um ein Projekt auch in schwieriger und bedrohlicher Umgebung erfolgreich abzuwickeln. Alles was in der Ausführungsphase unter sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten verkehrt laufen kann, ist sehr nachteilig für den Projekterfolg und die Reputation des Unternehmens. Deswegen ist der zusätzliche Aufwand und sind die zusätzlichen Kosten in der Planungsphase bei einem Projekt mit erhöhtem Bedrohungsszenarien gerechtfertigt. Eine gute Planung schafft darüber hinaus Vertrauen und Sicherheit unter den Mitarbeitern und sorgt für die Bereitschaft unter den Mitarbeitern, vor Ort tätig trotz eventuell widriger und bedrohlicher Umstände zu werden.

 

Organisatorische Schutz-Maßnahmen in der Einsatz-Phase:

Neben den zuvor genannten Maßnahmen können in der Einsatz-Phase folgende Maßnahmen sinnvoll sein bzw. notwendig werden:

  • Aufmerksamkeit und Wachsamkeit der Mitarbeiter schulen

    Die Mitarbeiter auf der Baustelle müssen in das Sicherheitskonzept eingebunden werden, indem sie geschult und regelmäßig erinnert werden, genau ihr Umfeld zu beobachten und Veränderungen und Auffälligkeiten umgehend zu melden.

  • Vermeiden von Routinen

    Routinen bzw. ständig gleich ablaufende Prozesse stellen Schwachstellen dar, die durch Dritte ausgekundschaftet und für ihre Ziele genutzt werden können. (Beispiel: immer gleiche Kontrollweisen durch das gleiche Personal; immer dieselben Wegstrecke nutzen, immer zur selben Zeit bestimmte Dinge tun usw.)

  • Diskretes Erscheinungsbild wahren

    In einem Krisenland ist es nicht ratsam, viel Werbung für sein Projekt zu machen (z. B. durch Schau-/Projekttafeln, Beflaggung etc.) oder mehr als nötig in der Öffentlichkeit in Erscheinung zu treten. Anders formuliert: Das Projekt und jeder Mitarbeiter sollte das "Prinzip graue Maus" bzw. der Unauffälligkeit verfolgen.

  • Striktes Einhalten von Verhaltensregeln

    Die auf das Projekt und das Land abgestimmten Verhaltensregeln sind von allen Mitarbeitern, Nachunternehmern, Besuchern strikt zu befolgen. Dazu können je nach Projekt und Land z. B. zählen:

    • striktes Alkoholverbot (z. B. in einigen muslimischen Ländern),
    • Kleiderordnung in der Öffentlichkeit (z. B. Bedeckung des Körpers in arabischen Ländern),
    • Verbot von politischem und/oder religiösem Auftreten in der Öffentlichkeit,
    • Einhaltung der Essens- und Trinkregelungen in der Öffentlichkeit (z. B. in Ländern, die den Ramadan praktizieren),
    • Mitführen von Ausweispapieren (z. B. Iqama in Saudi-Arabien, Reisepass)
    • Allgemein: Verbot eines sittenwidrigen Auftretens im Gastland
    • Einhaltung der Ausgangsregelungen (etwa bei einer öffentlich ausgerufenen Ausgangssperre),
    • Fernbleiben bzw. Meiden von öffentlichen Menschenansammlungen, Demonstrationen usw.
    • Verbot von unkontrolliertem und/oder ausuferndem Feierabendleben der Mitarbeiter,
    • Allgemein: Einhaltung der speziellen Verhaltensregeln der Baustelle
    • ...
  • Minimierung der Anzahl an Expatriates vor Ort

    Die Anzahl an Expatriates, die evtl. bevorzugtes Ziel eines Anschlages oder Attentates sein könnten, sollte in Krisenländern auf ein Minimum reduziert werden. Vorteilhafter ist es, örtliches Personal zu rekrutieren und anzustellen. Falls dieses nicht in ausreichender Anzahl und Ausbildungsqualität vorhanden ist, sollte auf TCN (Third Counrty Nationals) zurückgegriffen werden. 

  • Regelmäßige Reviews der Sicherheitslage und Kontrolle der Sicherheitsanlagen

    Die Sicherheitslage im Gastland und in der Projektumgebung ist in regelmäßigen Abständen zu überarbeiten und zu aktualisieren. Die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen und -vorkehrungen sind den aktuellen und prognostizierten Bedrohungsszenarien anzupassen. Das Sicherheits- und Schutzkonzept der Baustelle ist regelmäßig auf Schwachstellen bzw. Verwundbarkeit hin zu untersuchen (Gibt es neue Bedrohungen? Können diese das Projekt gefährden?).

  • Einschalten bzw. Anstellung eines lokalen "Public Relation Officers"

    Um frühzeitig sicherheitsrelevante und sonstige Veränderungen im Umfeld einer Baustelle zu erkennen, sollte lokal ein "Public Relation Officer" eingestellt werden. Diese Person sollte sehr gute lokale Kenntnisse aufweisen und eine sehr gute Vernetzung zur lokalen Bevölkerung haben. Er fungiert als "Sprachrohr" der Baustelle zur Bevölkerung und umgekehrt. Der "Public Relation Officer" muss seriös und vertrauensvoll sein.

  • Stichwort Bedrohungen von Innen: Diebstahl, Spionage und Sabotage

    Gegen Diebstahl, Spionage und Sabotage hilft das Abgrenzen der Baustelle nach Außen und eine strikte Zugangskontrollen (hierfür reicht auch z. B. ein lokaler Sicherheitsdienst). Empfindliche Bereiche (Büros, Werkstatt, Camp) sind zusätzlich durch bauliche Maßnahmen und den Sicherheitsdienst vor unbefugtem Zutritt zu schützen.
    Die Baustelle sollte ein eigenes und gesichertes Computernetzwerk haben. Die Internetzugänge in diesem Netzwerk sollten vom Administrator vergeben und kontrolliert werden. Verhaltensregeln zum Umgang mit Computern, Backups, Internetzugang und Daten allgemein sollten den Mitarbeitern bekannt sein.
    Lokal eingestelltes Personal sollte - falls möglich - hinsichlich einer kriminellen Vergangenheit kontrolliert werden (evtl. einen lokalem Arbeitsvermittler dafür beauftragen).

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Berücksichtigung der Kosten für Sicherheitsmaßnahmen und Sonstiges

 

Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere bauliche Maßnahmen oder die Beauftragung eines Sicherheitsunternehmens, sind mit zusätzlichen (hohen) Kosten verbunden. Diese Kosten sind ausschließlich dem Projekt zuzurechnen. Falls Sicherheits- und Schutzmaßnahmen nicht vom AG ausgeschrieben wurden (nicht im LV ausgewiesen), sind diese den Baustellengemeinkosten (BGK) zuzurechnen. Dadurch erhöhen sich die Herstellkosten und damit auch die Angebots-/Auftragssumme. Im Angebot sind die Kosten und evtl. die damit einhergehenden Maßnahmen deshalb gesondert auszuweisen, um dem Kunden die Möglichkeit zu geben, das eigene Angebot mit den Angeboten der Konkurrenz zu vergleichen. 

Bevor jedoch eigene Sicherheitsmaßnahmen geplant werden, sollten die vom Kunden bereitgestellte Maßnahmen erfragt bzw. abgeklärt werden. Die vom Kunden bereitgestellten Sicherheitsleistungen sind jedoch kritisch zu hinterfragen, ob sie den eigenen Ansprüchen genügen, stets verfügbar sind und wer die Kontrolle über diese ausübt. 

 

Beratung seitens öffentlicher Institutionen

Das Bundeskriminalamt (BKA) weist eine Beratergruppe auf (Gruppe ZD 34), welche Unternehmen bezüglich sicherheitsrelevanter Aspekte bei einem Auslandseinsatz berät. Inhalte dieser Beratung können sein:

  • Reise-/Aufenthaltsvorbereitung für Unternehmen / Organisationen / Exptas.
  • Präventive Verhaltenshinweise sowie Verhaltenshinweise im Falle eine(s) Raubüberfalles / Entführung / Geiselnahme / Erpressung (REGE) im Ausland.
  • (Aufbau-)Krisenmanagement von Unternehmen / Organisationen.
  • Beratung Unternehmen / Organisationen im Falle einer REGE-Tat im Ausland.

Kontaktaufnahme zu dieser Beratergruppe des BKA kann über Email: oe41(at)bka.bund.de oder telefonisch unter +49 (0)30 / 5361 - 0 erfolgen.

Das BKA hat dazu auch eine Informations-Broschüre herausgebracht, die Sie hier herunterladen können: BKA-Broschüre "Sicherheit im Ausland"!

 

Krisenfall

Ist ein Krisenfall im Ausland eingetreten, bei dem Mitarbeiter zu Schaden gekommen sind (→ z. B. Entführungsfall), ist umgehend die nächste deutsche Botschaft bzw. das nächste Konsulat zu informieren. Die Mitarbeiter der Botschaft/des Konsulates werden dann den Kontakt zu den zuständigen Behörden in Deutschland und dem Gastland herstellen.

 


 

Literaturquellen zu diesem Thema

  • Egem (2011); Sicherheit im Auslandsbau; Bachelorarbeit; UniBwM
  • Ulrich (2010); Sicherheitsstrategien im Auslandsbau; Bachelorarbeit; UniBwM
  • Labor Spiez, Schweiz (2007); Handbuch zum Schutz gegen Terrorangriffe mit Fahrzeugbomben (von D. Schuler)
  • FEMA, USA (2003); Reference Manual to Mitigate Potential Terrorist Attacks Against Buildings

 


Bearbeitungsstand dieser Webseite: März 2018

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