Link zu:
Â
Um für längere Zeit auf einer Auslandsbaustelle tätig zu werden, müssen die Expatriates vor Ausreise in ihrem Umfeld einiges planen und organisieren. Hierbei sind zu regeln:
der kommende berufliche Einsatz im Ausland,
der Abschluss des derzeitigen beruflichen Einsatzes im Inland,
mögliche besondere Vorkommnisse während des Auslandseinsatzes (Notfälle) und
Privates.
Â
Familienfrage: Mit oder ohne Familie?!
Zunächst ist zu klären, ob der Auslandseinsatz mit oder ohne Familie stattfinden soll. Wenn für das Gastland keine oder nur geringe Bedrohungsszenarien und sonstige Gefahren (z. B. Gesundheitsgefahren) bekannt sind (siehe Sicherheits- und Gesundheitshinweise des Auswärtigen Amtes und/oder der deutschen Botschaft vor Ort) und eine örtliche Infrastruktur für die Familie gegeben ist (Schulen wie z. B. deutsche Auslandsschulen, Kindergarten, Kinderärzte, ausreichende Versorgungslage usw.), das Unternehmen dies unterstützt (Ersatz der Kosten für Flüge, Familien-Unterkunft, Schulen), spricht generell nichts dagegen, die Familie (Lebenspartner/in und Kinder) ins Ausland mitzunehmen.
Da an diese Stelle aber insbesondere der "traditionelle" Auslandsbau unter eventuell widrigen Umständen behandelt werden soll, wird der Auslandseinsatz mit Familienmitnahme nicht weiter betrachtet.
Â
Die folgenden Auflistungen sollen Hilfestellungen geben und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollte ein wichtiger Aspekt Ihrer Meinung nach fehlen, so teilen Sie mir dies bitte mit. |
Â
Berufliche Vorbereitung des Auslandseinsatzes
Â
Sie sollten ihren Auslandseinsatz aus beruflicher Sicht gut vorbereiten. Alles was Sie im Vorfeld in Deutschland regeln können, erspart Ihnen viel Arbeit im Einsatzland und häufig auch entsprechenden Frust und entsprechende Enttäuschungen während des Einsatzes oder nach der Rückkehr.
Bevor Sie ins Ausland gehen bzw. bevor Sie kundtun, dass Sie gewillt sind ins Ausland zu gehen, sollten Sie sich Gedanken über das "Für und Wider" eines Auslandseinsatzes machen und Ihre persönlichen Einsatzgrenzen für den Auslandseinsatz festlegen. Klären Sie für sich z.B. die folgenden Fragen:
Lassen Sie sich alle Informationen zu dem Auslandsprojekt geben (bevor Sie den Arbeitsvertrag unterschreiben), damit Sie sich ein eigenes Bild von dem Projekt, der Umgebung und Ihrem geplanten Einsatz machen können. Kontaktieren Sie evtl. Personen oder Kollegen vor Ort und lassen Sie sich über das Projekt aufklären. Sprechen Sie mit Rückkehrern vom Projekt und klären Sie ihre offenen Fragen.
Lassen Sie sich den Arbeitsvertrag frühzeitig geben und lesen Sie diesen in Ruhe genau durch. Unklarheiten sollten Sie ansprechen und sich erklären lassen (z. B.: Was steckt hinter dem Dokument "Übertragung von Unternehmerpflichten?" oder einem ähnlichem Dokument). Unterschreiben Sie nichts, was Ihnen von der Bedeutung her nicht klar ist. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Arbeitsrechtler beraten. Was ein Entsendevertrag alles regeln sollte, finden Sie z. B. auf www.finanztip.de. Verhandeln Sie den Arbeits-/Entsendevertrag zu Ihren Konditionen.
Lassen Sie Ihren derzeitigen Impfstatus umgehend überprüfen und für das Projektland und die Einsatzdauer auf einen aktuellen Stand bringen. Der Impfarzt kann Ihnen ebenfalls eine länderspezifische Reiseapotheke zusammenstellen. Die Kosten sollte das Unternehmen tragen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Tropenvorsorgeuntersuchung (Tropentauglicheit nach G. 35) durchführen zu lassen. Es findet ein medizinischer Checkup statt und Ihr Gesundheitszustand wird dokumentiert. Nach der Rückkehr aus dem Ausland sollte eine Tropennachuntersuchung stattfinden, bei der Sie auf tropentypische Erkrankungen (Viruserkrankungen, Parasitenbefall etc.) untersucht werden. Abermals wird Ihr Gesundheitszustand dokumentiert. Die Untersuchungskosten haben der Arbeitsgeber und die Krankenkasse zu tragen bzw. werden durch die Berufsgenossenschaft (BG) ersetzt.
Die folgenden Versicherungen sind im Ausland erforderlich und empfehlenswert:
Klären Sie, welche Auslandskrankenversicherung Sie abschließen sollten (evtl. hat die Firma diesbezüglich eine Regelung mit einer Versicherung bereits geschlossen), wer die Kosten für die Krankenversicherung trägt und wer im Krankheitsfall vor Ort die Behandlungskosten zunächst übernimmt (z. B. die Baustelle).
Es könnte ratsam sein, eine Unfallversicherung abzuschließen. Klären Sie, ob es eine Gruppen-Unfallversicherung seitens der Firma gibt, die die Firma für Sie anbietet und der Sie beitreten können. Klären sie die Höhe der Versicherungssumme, die Gültigkeit auf dem Projekt und für das Gastland und die Übernahme der Versicherungskosten.
Das Unternehmen sollte eine Flugrettungsversicherung abgeschlossen haben, der Sie beitreten können bzw. der Sie gemeldet werden. Diese Versicherung wird ihren Rücktransport nach Deutschland übernehmen, sobald Sie vor Ort ernsthaft erkranken, aber noch flugfäig sind. Lassen Sie sich diese Versicherung bestätigen.
Weitere Punkte die innerhalb der Firma zu klären wären, könnten sein:
Â
Abschluss des derzeitigen beruflichen Einsatzes im Inland
Â
Bei einer Entsendung innerhalb ihrer Firma sollten Sie Ihren derzeitigen Arbeitsplatz geordnet und aufgeräumt hinterlassen. Regeln Sie dazu, dass:
Â
Regelungen für besondere Vorkommnisse während des Auslandseinsatzes
Â
Für den Fall, dass Sie im Ausland verünglücken, plötzlich ernsthaft erkranken oder Ihnen irgend etwas zustößt, sollten Sie die Kommunikation und Maßnahmen regeln sowie die Personen benennen, die dann (in Ihrem Namen) aktiv werden sollen. Siehe hierzu auch:
Organisation des Privaten (siehe weiter unten)
Â
Â
Die folgenden Punkte sollten Sie vor der Ausreise bedenken und falls erforderlich regeln:
Â
Wenn Sie im Ausland - insbesondere in einem Krisenland - eingesetzt werden, sollten Sie auch bei einem längeren Auslandseinsatz niemals Ihre (Miet-)Wohnung aufgeben. Sie benötigen die Wohnung als "Rückzugsort" für den Fall, dass irgendein Notfall oder neuer Lebensumstand eintritt (schwere Erkrankung ihrerseits mit Heimkehr für die Genesung, Baustelle wird bei verschlechterter Sicherheitslage plötzlich geschlossen, unerwartete Entlassung aus dem Unternehmen, interessantes Jobangebot daheim, Unglücksfall in der Familie oder unter Freunden usw.).
Regeln Sie, dass die eigenen Wohnung regelmäßig belüftet und im Winter beheizt wird, dass vorhandene Pflanzen und Tiere versorgt sind, der Briefkasten regelmäßig geleert wird, jemand regelmäßig in Ihrer Wohnung nach dem Rechten schaut und im Notfall Zugang zu Ihrer Wohnung hat. Informieren Sie Ihre Nachbarn über ihre Abwesenheit.
Â
Abklärung des Auslandsaufenthaltes mit ihrer eigenen KV sowie evtl. ihrer eigenen Auslandszusatz-KV.
Diese Versicherung benötigen Sie für den Fall, dass Sie Urlaub machen und im Urlaub verunglücken. Dieser Fall könnte von der evtl. betrieblich abgeschlossene Luftrettungsversicherung nicht versichert sein.
Information Ihrer Unfallversicherung über den Auslandsaufenthalt und Bestätigung des Versicherungsschutzes.
Information Ihrer BU-Versicherung über den Auslandsaufenthalt und Bestätigung des Versicherungsschutzes.
Â
Â
Sehen Sie hierzu z. B. die Websites:
Je nach Projektland sollte dabei nicht vergessen werden:
Â
Sie müssen sich klar machen, dass Sie sich einer erhöhten Bedrohung und Gefahr aussetzen und deswegen auch Schaden an Leib und Leben nehmen können. Deshalb sollten Sie für Notfälle gewisse Dinge rechtlich regeln. Hierzu zählen die folgenden Verfügungen und Vollmachten:
Â
Lassen Sie sich genau die Voraussetzungen und Bedingungen für die Steuerbefreiung während Ihres Auslandseinsatzes erklären. Welche Abwesenheitszeiten sind einzuhalten? Welche Ausnahmen gibt es? Dies sollte Ihre Firma für Sie tun. Falls nicht, suchen Sie eine kompetenten Steuerberater auf.
Alle wichtigen Dokumente die Sie mitnehmen (Personalausweis, Reisepass, Impfausweis, Krankenversicherungskarte, Bankkarten, Arbeits-/Entsendevertrag usw.), als Kopien im Reisegepäck und bei einer vertrauenswürdigen Person hinterlegen. Falls etwas verloren geht oder Regelungsbedarf besteht (z. B. mit dem Arbeitsvertrag), kann diese Person Ihnen besser helfen bzw. mit den Kopien Hilfe veranlassen.
Â
Tipps zu persönlichen Ausrüstung für die Entsendung finden Sie hier: Reiseutensilien
Wenn Ihre Ausrüstung das zulässige Gepäckgewicht übersteigt, so können Sie dieses i. d. R. günstig als Luftfracht ca. 4 Tage vor Abflug aufgeben. Dafür hat sich bewährt, eine verschließbare Alukiste zu besorgen, die am Einsatzort auch gut als Aufbewahrungsbehälter (staub- und feuchtigkeitsdicht) genutzt werden kann.
Für die Baustelle bzw. Kollegen vor Ort mitzubringen - wird immer gern gesehen und macht einen guten "Einstand" auf der Baustelle - sind:
Â
Bearbeitungsstand dieser Webseite: März 2018